Das neue Klimapaket 2020: Heizungsanlagentausch mit Prämie / Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierung
Mit 1. Januar 2020 kann der Austausch von Heizanlagen und das Ersetzen durch effizienteren und klimafreundlicheren Heizungssysteme mit Prämien von bis zu 45% gefördert werden! Auch energetische Sanierungsmaßnahmen sind jetzt steuerlich absetzbar. In Hinblick auf steigenden Kosten für fossile Brennstoffe war die Gelegenheit noch niemals so günstig, seine alte Heizanlage zu modernisieren!
Adresse und Kontakt
Rawe GmbH
Halterner Straße 83
45657 Recklinghausen
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse sichern: So wird eine klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlage möglich!
Mit ganzen 35 Prozent werden die Investitionskosten für den Einbau von Erneuerbaren Energiesytemen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie von Hybridheizungen gefördert, die komplett mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch Solarkollektoranlagen erhalten immerhin Zuschüsse von 30 Prozent Förderung, die sowohl für Altbauten als auch für Neubauten geltend gemacht werden können.
In bestehenden Gebäuden gibt es zudem 30 Prozent Förderung, wenn Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung verbaut werden. Bei Gas-Hybridheizungen mit der Option einer späteren Einbindung erneuerbarer Wärmeerzeugung (Renewable Ready) erhalten Sie 20 Prozent Zuschüsse.
Ölheizung: Jetzt Austauschprämie sichern!
Wer in einem Bestandsgebäude eine klimafreundlichere Alternative zur Ölheizung verbaut, kann seit Januar 2020 die Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozent einfordern. Wenn Sie also Ihre alte Ölheizung gegen ein komplett erneuerbares Energiesystem wie eine Wärmepumpe oder Holzheizung eintauschen, erhalten Sie insgesamt ganze 45 Prozent Zuschüsse auf Ihre Investitionskosten. Tauschen Sie Ihren alten Ölkessel durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmenutzung, können Sie immerhin noch 40 Prozent Förderung erhalten.
So schreiben Sie Ihre energetische Sanierung steuerlich ab:
Ein weiterer Vorteil seit Januar 2020 ist die nun geltende Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Dies kann für folgende Maßnahmen geltend gemacht werden:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
20 Prozent einer bis zu 200.000 € hohen Investitionssumme, also maximal 40.000 € können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden. In den ersten beiden Jahren nach der Anschaffung können also jeweils sieben Prozent bzw. bis zu 14.000 € geltend gemacht werden, im dritten Jahr nach Anschaffung immerhin noch sechs Prozent, also maximal 12.000 €.
Selbst die Kosten für eine Energieberatung gelten in Zukunft als Aufwendung für energetische Maßnahmen, weshalb sie sogar mit 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch bei Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeichern ist weiterhin eine Förderung durch Investitionszuschüsse möglich. Diese ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
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